Die Stadt Garching weist zum Beginn der Räum- und Streusaison auf die geltenden Regelungen zur Räum- und Streupflicht für die Garchingerinnen und Garchinger hin:
Nach der geltenden städtischen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (im Internet unter www.garching.de) obliegt die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen bei Glatteis oder Schneeglätte innerhalb der geschlossenen Ortslage dem Straßenanlieger, das ist der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte des an einen öffentlichen Weg unmittelbar angrenzenden Grundstücks. Die Gehwege müssen an Werktagen ab 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr, vom Schnee freigemacht bzw. gestreut sein. Erforderlichenfalls sind diese Maßnahmen mehrmals am Tage zu wiederholen.
Von der Räum- und Sicherungspflicht kann niemand entbunden werden. Wenn jemand aufgrund von Arbeitszeiten, Abwesenheit oder anderen Umständen nicht in der Lage ist, die Sicherungspflichten selbst ordnungsgemäß auszuführen, ist gegebenenfalls die Hilfe Dritter (z.B. Firmen wie Hausmeisterdienste, Nachbarn, Verwandte oder die Nachbarschaftshilfe) in Anspruch zu nehmen. Sofern jemand - in der Regel der Eigentümer - seiner Räum- und Sicherungspflicht nicht nachkommt, muss er mit zivil- und strafrechtlichen Folgen rechnen. Eine Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der städtischen Verordnung kann zudem mit einer Geldbuße geahndet werden.
Erfasst von dieser Räum- bzw. Sicherungspflicht sind die Geh- bzw. Radwege in der gesamten Breite (falls nicht vorhanden die öffentliche Straße in einer Breite von 1,0 m), sowie auch die an das Grundstück angrenzenden oder das Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen. Der Schnee ist am Rande des Gehweges bzw. der Fahrbahn so zu lagern, dass keine Behinderung des Verkehrs eintritt. Abflussrinnen, Hydranten Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind freizuhalten.
Wie in den letzten beiden Jahren werden etwa 100 Splittkisten im Raum Garching aufgestellt und befüllt und stehen den Grundstückseigentümern zur Verfügung. Die Hausmeister großer Wohnanlagen, die größere Mengen Splitt benötigen, werden gebeten, sich nicht an den Splittkisten zu bedienen.
|