„Die Leistungsbereitschaft der Bauhofmitarbeiter ist enorm. Die Mitarbeiter im Bauhof leisten jedes Jahr beim Winterdienst eine vorbildliche, engagierte und sehr gewissenhafte Arbeit. Mir ist bewußt, dass mehr nicht mehr geht.“, so Bürgermeisterin Hannelore Gabor über die jährlichen Winterdiensteinsätze des Bauhofs. Für die 15 Mitarbeiter gilt es Straßen und Wege von insgesamt 340 km tagtäglich schnellstmöglich zu räumen, damit diese bis zum eintretenden Berufsverkehr halbwegs befahr- bzw. begehbar sind.
Von der Olympia-Schießanlage im Süd-Westen bis kurz vor Dietersheim im Nord-Osten erstreckt sich das ca. 28,16 qkm große Stadtgebiet von Garching und damit auch das öffentliche Straßen- und Wegenetz, die das Bauhofpersonal vom Schnee befreien muss. Dazu stehen 4 große und 5 kleine Räum- und Streufahrzeuge zur Verfügung. Die Mitarbeiter, die diese Fahrzeuge nicht besetzen, machen sich als Handräumpersonal auf, um wichtige Fußgängerüberwege begehbar zu machen. Um 3.30 Uhr beginnt der Dienst.
Zuerst werden die Straßen der Kategorie 1 geräumt. Das ist, je nach Schneefall, bis 6 oder 7 Uhr in der Früh geschafft, dann folgt das Räumen und Streuen der Straßen mit Kategorie 2 sowie der Bürger- und Rathausplatz. Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht überschritten folgen dann die Straßen mit Kategorie 3. Gegen Mittag sind dann die Straßen und Wege soweit geräumt und – falls erforderlich – auch gestreut, wie es vom Gesetzgeber verlangt wird.
Bei anhaltenden Schneefällen rückt das gleiche Personal nach einer Pause am Spätnachmittag wieder aus, so dass mehrere 11-Stunden-Arbeitstage am Stück keine Seltenheit sind. Ein Schicht-Betrieb ist aufgrund der dünnen Personaldecke des Garchinger Bauhofs nicht möglich.
Bauhofleiter Helmut Medel ist dennoch guter Dinge. Sein Team ist sehr motiviert und der Großteil der Garchinger Bevölkerung ist auch entgegenkommend.
Gesetzlich verpflichtet ist die Stadt ausschließlich zum Räumen von gefährlichen und verkehrswichtigen Straßen. In den Bereichen der Kategorie 3 wird nur im Ausnahmefall präventiv gestreut, beispielsweise, wenn ganze Straßenzüge aufgrund geschlossener und flächendeckender Eisschicht unpassierbar werden. Zwei Fremdfirmen unterstützen den Bauhof z.B. in der Autobahnsiedlung, im Bereich Pfarrer Seanner Straße, Daxenäckerweg, Untere Straßäcker sowie entlang der U-Bahnstrecke die Rettungswege. Für die Räumung der Bundesstraßen ist das Straßenbauamt zuständig. Das Hochschul- und Forschungsgelände wird ebenfalls nicht vom städtischen Bauhof geräumt. Die Stadt weist darauf hin, dass auch private Räumdienste in der Stadt unterwegs sind, die nicht von der Stadt sondern z.B. von Hausverwaltungen oder Bauträgern beauftragt werden. Auch der Business Campus wird „privat“ geräumt.
Trotz der angespannten Haushaltssituation soll der Winterdienst auch in dieser Winterdienstsaison weit über den gesetzlichen Anforderungen aufrecht erhalten werden. Bei schwierigen Wetterverhältnissen und großen Schneemassen ist es in manchen Bereichen äußerst schwierig, zu jeder Zeit für schnee- und eisfreie Gehwege bzw. Straßen zu sorgen. Oftmals führt das Parken von Kraftfahrzeugen sowie das Festfahren der Schneemassen dazu, dass sich eine harte Schneeunterlage bzw. größere Eisplatten bilden. Leider können die Räumfahrzeuge des Bauhofs oftmals insbesondere in kleinere Straßen nicht einfahren und räumen, weil parkende Fahrzeuge deren Einfahrt behindern bzw. versperren. Den Räumfahrzeugen ist es aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht gestattet rückwärts zu fahren oder zu wenden. Der Bauhof und die Stadtverwaltung bitten um Verständnis für eventuelle Verzögerungen bei den Räum- und Streuarbeiten.
Winterdienst der Stadt Garching b. München:
Nach dem vorhandenen Räum- und Streuplan der Stadt, der auf die gesetzlichen Vorgaben abgestimmt ist, gibt es drei Kategorien, die vom Bauhof nach ihrer Priorität abgearbeitet werden. Vorrangig zu räumen bzw. zu streuen sind Straßen und Gehwege der Kategorien 1 bzw. 2, d.h. die Straßen mit Busverkehr inklusive Bushaltestellen, Fußgängerüberwege, Fußgängerzonen und Gehwege, die in die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Garching fallen (=innerörtliche Gehbahnen, die städtischen Grundstücken vorgelagert sind) sowie verkehrswichtige Straßen und besondere Gefahrenstellen. Kategorie 3 sind alle übrigen Straßen mit Verkehrsbedeutung sowie Radwege. Das Räumen dieser Straßen ist eine komplett freiwillige Leistung der Stadt, eine Serviceleistung für den Bürger. In den Bereichen der Kategorie 3 wird nur im Ausnahmefall gestreut, beispielsweise, wenn ganze Straßenzüge aufgrund geschlossener und flächendeckender Eisschicht unpassierbar werden.
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